Leistungen
Arbeitssicherheit.
Gutachten.
Prüfungen und Revision.
Beratung.
Prüfungen - Revision - Abnahmen
Als anerkannter Sachverständiger
- Prüfungen nach der Technischen Prüfverordnung (TPrüfVO)
- Durchführung von Erst- und Wiederholungsprüfungen in Gebäuden und Anlagen entsprechend den Auflagen und Forderungen der Feuerversicherer und Ordnungsbehörden
- Prüfungen der Anlagensicherheit in den Fachbereichen Elektrotechnik (nach Klauseln der Sachversicherer)
- Prüfungen von Blitzschutzanlagen nach VDE 0185
- Prüfungen nach den Unfallverhütungsvorschriften BGV A 3
"Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss!"
(Oberverwaltungsgericht Münster 10 A 363/86 vom 11.12.1987)





